Abrax Kadabrax

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Ferienwochen von ABRAX KADABRAX

Die Ferienwochen, veranstaltet vom Circus ABRAX KADABRAX, im Folgenden „Zirkus" genannt, richten sich in der Regel an Kinder und Jugendliche, im Folgenden „Teilnehmer*Innen" genannt. Diese Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zirkus und dem/der gesetzlichen Vertreter*In der Minderjährigen.


§ 1 Verbindlichkeit der Anmeldung zur Ferienwoche
Die Anmeldung der Teilnehmer*Innen erfolgt online unter einem Weiterleitungslink zu www.yolawo.de. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch sorgeberechtigte Personen. Bei der Online-Anmeldung dürfen nur berechtigte Personen Kinder anmelden. Die Online-Anmeldung ist verbindlich. Die sorgeberechtigten Personen erklären sich bei der Anmeldung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Mit dem Erhalt der versandten Buchungsbestätigung per E-Mail, kommt ein Vertrag zu Stande. Erst durch die Überweisung der Teilnahmegebühr sind die angemeldeten Kinder und Jugendlichen teilnahmeberechtigt.

 

§ 2 Personengebundenheit der Buchung
Alle Buchungen sind an den/die konkrete/n Teilnehmer*In gebunden. Eine eigenmächtige Weitergabe des Teilnehmer*Innenplatzes an Dritte ist nicht gestattet. Dafür gibt es eine geführte Warteliste.

 

§ 3 Bezahlung der Ferienwoche
Die Buchung ist verbindlich, sobald die Teilnahmegebühr für die gebuchte Ferienwoche auf dem folgenden Konto des Zirkus vollständig eingegangen ist.

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Kirchenkreis HH-SH - ABRAX KADABRAX
IBAN: DE05 5206 0410 8106 4900 26
BIC: GENODEF1EK1
Verwendungszweck: „Teilnahmegebühr – Name Teilnehmer*In"

Die vollständige Teilnahmegebühr muss spätestens 14 Tage vor dem Beginn der Zirkuswoche an den Zirkus bezahlt werden.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten der sorgeberechtigten Personen

4.1 Die sorgeberechtigte Person übergibt den/die Teilnehmer*In zu Beginn der Ferienwoche, auf dem Gelände vom Circus ABRA XKADABRAX, Bornheide 76, in 22549 Hamburg, an die zuständige Betreuer*Innen, die damit gemäß §1, Abs. 4 Jugendschutzgesetz, zur erziehungsbeauftragten Personen werden.

4.2 Zur Sicherheit der Teilnehmenden füllt die sorgeberechtigte Person, folgende Informationen im online Anmeldebogen wahrheitsgemäß aus:

  • Alle Informationen zum Thema Ernährung (des/r Teilnehmers*In).
  • Alle Informationen über medizinische Bedarfe (des/r Teilnehmers*In).
  • Alle Informationen über pädagogische Bedarfe (des/r Teilnehmers*In).
  • Ob der/die Teilnehmer*In den Weg zur und von der Ferienwoche alleine geht, oder
  • Wer den/die Teilnehmer*In, nach Vorlage eines Ausweises, von der Ferienwoche abholen darf.

4.3 Die sorgeberechtigten Personen haften für Schäden, die von den Teilnehmer*Innen schuldhaft verursacht wurden.

4.4 Sorgeberechtige, oder durch sie bevollmächtigte Personen, müssen während der Ferienwoche immer erreichbar sein und eine Abholung jederzeit gewährleisten können.

 

§ 5 Leistungen des Zirkus
Die Leistungen des Zirkus in einer Ferienwoche ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite „www.abraxkadabrax.de", Flyern oder Plakaten, sowie aus den betreffenden Angaben der Buchungsbestätigung.

 

§ 6 Inhaltliche Änderungen im Ferienprogramm
Die Zirkuswochen vom Circus ABRAX KADABRAX haben als Ziel ein zirkuspädagogisches Angebot für Kinder und Jugendliche zur Bewegungsförderung und zur Stärkung sozialer und personaler Kompetenzen zu schaffen. Die Teilnehmenden können unterschiedliche Zirkuskünste kennenlernen. Die pädagogische Konzeption gestalten die durchführenden Zirkuspädagog*Innen gemäß den Leitlinien des Zirkus. Das jeweilige Team legt für die Teilnehmenden Inhalte, Ziele, Ablauf und Methoden des Angebots fest.
Die Teilnehmer*Innen haben keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Inhalte in den Ferienwochen.

 

§ 7 Rücktritt vom Ferienprogramm
Tritt der/die Teilnehmer*In vor Beginn der Ferienwoche zurück oder tritt er/sie die Ferienwoche nicht an, so hat der Zirkus einen Anspruch auf Entschädigung von dem/der gesetzlichen Vertreter*In.
Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Ferienbetreuung in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnahmegebühr pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienwoche, mehr als 30 Kalendertage vor Beginn des Ferienprogramms wird die Teilnahmegebühr, abzüglich vom jeweiligen Finanzdienstleister erhobenen Rücküberweisungsgebühren, erstattet.
  • Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienwoche, zwischen 8 und 30 Kalendertage vor Beginn des Ferienprogramms, behält der Zirkus eine Entschädigung in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr ein.
  • Bei einem Rücktritt von der vereinbarten Ferienbetreuung, weniger als 8 Kalendertagen vor Beginn des Ferienprogramms, behält der Zirkus eine Entschädigung in Höhe von 100% der Teilnahmegebühr ein. 

Bei Krankheit oder angeordneter Quarantäne des/der Teilnehmenden bieten wir nach persönlicher Rücksprache eine Erstattung des Teilnahmebetrags an, sofern der Platz durch eine nachrückende Person von der Warteliste neu besetzt werden kann. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € einbehalten.

Der Rücktritt von einem Ferienprogramm muss schriftlich über den Postweg erfolgen. Der Tag des Rücktritts ist der Zugang (Poststempel) der Rücktrittserklärung beim Zirkus. 
Bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme am Ferienprogramm durch den/die Teilnehme*In erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.


§ 8 Absage des Ferienprogramms durch den Zirkus
Der Zirkus ist berechtigt, aus zwingenden Gründen Ferienprogramme abzusagen oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann z. B. auf Grund höherer Gewalt, zur Sicherheit der Teilnehmer*Innen, bei einem Ausbruch ansteckender Krankheiten, aus organisatorischen Gründen oder durch neue gesetzliche Vorgaben oder behördliche Beschlüsse aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen.
Sollte das gesamte Ferienprogramm ausfallen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Sollten nur einzelne Tage der Ferienbetreuung durch den Zirkus abgesagt werden müssen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr je nach Umfang der erbrachten Leistung. Hierfür wird die Teilnahmegebühr durch die Anzahl der Tage des Ferienprogramms geteilt um einen Tagessatz zu ermitteln. Für alle durchgeführten Tage der Ferienbetreuung wird der ermittelte Tagessatz einbehalten und für die bereits bezahlten, aber nicht mehr durchgeführten Tage komplett erstattet. Die Rückerstattung erfolgt per Überweisung auf das Konto von dem auch die Bezahlung bei Buchung der Ferienwoche erfolgt ist.
Im Falle der Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnahme wird der/die Teilnehmer*In bis eine Woche vor Beginn der Ferienbetreuung über die Absage unterrichtet und erhält die Möglichkeit zur Rückerstattung der kompletten Teilnahmegebühr. Sollte eine Mindestteilnahmezahl für eine bestimmte Ferienbetreuung bestehen, wird der/die Teilnehmer*In darüber in der Beschreibung der Ferienwoche auf der Webseite (www.yolawo.de), durch den Zirkus, informiert.


§ 9 Haftung
Bei allen angebotenen Ferienwochen handelt es sich um offene Angebote, das heißt der Zirkus übernimmt nur die Haftung für die Teilnehmer*Innen vor Ort und während der Durchführung des Ferienprogramms. Eine Haftung für den Hin- und Rückweg der Teilnehmer*Innen zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Verlassen der Ferienwochen sowie unerlaubtem Verlassen des Veranstaltungsortes. Der Zirkus haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl. Der/die Teilnehmer*In haftet für von ihm/ihr schuldhaft verursachte Schäden.


§ 10 Einverständniserklärung für Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der zirkuspädagogischen Angebote des Circus ABRAX KADABRAX werden Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentationszwecken erstellt, sofern der/die Teilnehmer*In im Online-Anmeldeformular oder in Schriftform dem Zirkus die Erlaubnis erteilt.

Entweder erstellt das Team das Bildmaterial oder eine Person für Fotografie/Video wird durch ABRAX KADABRAX beauftragt.
Das Bildmaterial wird gruppenintern über einen Passwortgeschützen Server der Diakonie den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Das bedeutet andere Teilnehmende aus der Gruppe bekommen Zugriff auf Bilder der oben genannten Person.

Das dokumentarische Bildmaterial wird nur nach zusätzlicher schriftlicher Einverständniserklärung des/der Teilnehmers*In veröffentlicht.

Mit der Einwilligung im Online-Anmeldeformular erklärt sich die/der Teilnehmer*In damit einverstanden, dass ABRAX KADABRAX von der/dem Teilnehmer*In für folgende Zwecke Fotos- und Videoaufnahmen machen darf:

  • interne Dokumentation von ABRAX KADABRAX
  • Gruppeninterne Weiterleitung als Erinnerung an die Zirkuswoche
  • Weiterleitung an Förderer zu Dokumentationszwecken

Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

§11 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem (wirtschaftlichen) Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Alle Ferienwochen finden unter Einhaltung der zu dem Zeitpunkt der Durchführung geltenden Hygieneschutzmaßnahmen statt.
Gerichtsstand ist Hamburg.


Veranstalter der Ferienprogramme
Circus ABRAX KADABRAX, Bornheide 76, 22549 Hamburg
In Trägerschaft des Diakonischen Werkes Hamburg-West/Südholstein.
Telefon: 040 / 35772910
E-Mail: info@abraxkadabrax.de
Webseite: www.abraxkadabrax.de

Letzte Aktualisierung der AGB: Hamburg, 30.08.2021, 10:00 Uhr